Ready. Steady. JobCar!

Willkommen bei JobCar!
Dem innovativen Mobilitätskonzept für moderne Arbeitgeber.

Begeistern Sie Ihre Mitarbeitenden nicht nur mit einem Job, sondern mit einer attraktiven Perspektive – inklusive eigenem Dienstwagen per Bruttoentgeltumwandlung. Steigern Sie Ihre Arbeitgeberattraktivität, setzen Sie auf nachhaltige Mitarbeiterbindung und bringen Sie Ihr Unternehmen mit JobCar auf die Überholspur der modernen Arbeitswelt.

Für Arbeitnehmer

So funktioniert Jobcar

1. Registrieren über Ihren Unternehmenslink

2. Wunschfahrzeug auswählen

3. Bestellung aufgeben

4. Losfahren und sparen

1. Unverbindlich anfragen

2. Vertrag abschließen

3. Fahrzeugauswahl festlegen

4. Los gehts!

Für Arbeitgeber

Jetzt teilnehmen

Ihre Vorteile

Für Arbeitnehmer

  • Stets ein neues Fahrzeug fahren mit „Rundum-sorglos-Paket“

  • Ihre private Liquidität bleibt höher als beim Fahrzeugkauf, da kein eigenes Kapital gebunden wird. Zudem kann das JobCar-Modell gegenüber einem privaten Leasingvertrag für Arbeitnehmer finanziell attraktiver sein.
  • Mit dem JobCar-Vorteilsrechner für Fahrzeugnutzer lassen sich die persönlichen Vorteile eines JobCars schnell und unkompliziert berechnen.
  • Mit einer Service Card kann der Nutzer berechtigt werden, sämtliche vertragsrelevanten Leistungen rund um das JobCar-Fahrzeug bequem und bargeldlos zu nutzen.
  • Im Gegensatz zum Fahrzeugkauf trägt bei JobCar die Leasinggesellschaft das Risiko des Wertverlusts sowie den Aufwand für die spätere Vermarktung des Gebrauchtwagens.
  • Sofern keine abweichende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht, kann das Fahrzeug unter Umständen auch als Zweitwagen von Familienangehörigen genutzt werden.
  • Mit Full-Service-Leasing bleiben Ihre Kosten überschaubar: Reifen, Werkstattservice, Versicherung und Schadenmanagement sind in der Leasingrate enthalten und Teil der Bruttoentgeltumwandlung.
  • Für das JobCar-Modell ist keine Dienstwagenberechtigung erforderlich.

Für Arbeitgeber

  • Starke Motivation und nachhaltige Bindung der Nutzer.
  • Das positive Unternehmensimage wird gestärkt und unterstützt die Gewinnung neuer Fachkräfte.
  • Mögliche Senkung der Personalkosten.
  • Individuelle Betreuung während der Umsetzung.
  • Größeres Einkaufsvolumen gegenüber Lieferanten und Leasingpartnern.
  • Mit der Service Card erhält der Nutzer die Möglichkeit, alle vertragsrelevanten Leistungen für das JobCar-Fahrzeug bequem und bargeldlos zu nutzen.
  • Durch Full-Service-Leasing bleiben Ihre Kosten überschaubar: Reifen, Werkstattservice, Versicherung und Schadenmanagement sind in der Leasingrate enthalten und Teil der Bruttoentgeltumwandlung.

Ihr Elektro Vorteil

Mit unserem E-Mobilitätsangebot setzen Sie ein klares Zeichen für Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen: Bei Elektro-Dienstwagen im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung wird der relevante Bruttolistenpreis in der Regel nur zur Hälfte oder sogar nur zu einem Viertel angesetzt.**

Der Autohaus Burger JobCar-Rechner

Vergleichen Sie Ihr zukünftiges Nettoeinkommen – mit und ohne JobCar-Dienstwagen. Ermitteln Sie schnell und einfach, wie sich die Überlassung eines Firmenwagens durch JobCar per Bruttoentgeltumwandlung auf Ihr Netto auswirkt. *

Anleitung

Tragen Sie Ihre persönlichen Angaben Schritt für Schritt ein und prüfen Sie diese sorgfältig, um ein möglichst genaues Berechnungsergebnis zu erhalten.

1

Rufen Sie die Seite zum geldwerten Vorteil auf und starten Sie die Berechnung per Klick auf „Berechnen“.

2

Falls Sie noch kein konkretes Fahrzeug gewählt haben, nutzen Sie einfach unsere Beispielwerte – diese lassen sich später jederzeit individuell anpassen.

3

Da JobCar eine Fahrzeugüberlassung im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung ist, wählen Sie bitte „JA“ und tragen Sie den monatlichen Umwandlungsbetrag ein.

4

Klicken Sie auf „Berechnen“, um den Unterschied Ihres Nettoeinkommens mit und ohne JobCar zu ermitteln.

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Rechtliches

Bei der Kraftfahrzeugüberlassung von Arbeitgeber an Arbeitnehmer für die private Nutzung ist sicherzustellen, dass – neben der Prüfung der lohnsteuerlichen Behandlung – auch die ordnungsgemäße Abführung der Umsatzsteuer durch den Arbeitgeber geprüft wird.

Zu etwaigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen und Auswirkungen einer Kraftfahrzeugüberlassung durch den Arbeitgeber sowie die einer Gehaltsumwandlung auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sollte mit dem persönlichen Steuerberater Rücksprache gehalten werden.

*Die vorliegende Berechnung dient lediglich zu illustrativen Zwecken und als grobe Orientierung. Es ist zu beachten, dass individuelle Gegebenheiten und spezifische Faktoren zu Abweichungen führen können. Diese exemplarische Rechnung soll daher nicht als verbindliche Grundlage betrachtet werden.

**Sofern eine steuerlich anerkannte Firmenwagengestellung nach § 8 Abs. 2 S. 2 – 5 Einkommensteuergesetz vorliegt.