Ready. Steady. JobCar!
Willkommen bei JobCar!
Dem innovativen Mobilitätskonzept für moderne Arbeitgeber.
Begeistern Sie Ihre Mitarbeitenden nicht nur mit einem Job, sondern mit einer attraktiven Perspektive – inklusive eigenem Dienstwagen per Bruttoentgeltumwandlung. Steigern Sie Ihre Arbeitgeberattraktivität, setzen Sie auf nachhaltige Mitarbeiterbindung und bringen Sie Ihr Unternehmen mit JobCar auf die Überholspur der modernen Arbeitswelt.
Für Arbeitnehmer
So funktioniert Jobcar
1. Registrieren über Ihren Unternehmenslink
2. Wunschfahrzeug auswählen
3. Bestellung aufgeben
4. Losfahren und sparen
Ihre Vorteile
Für Arbeitnehmer
Für Arbeitgeber
Ihr Elektro Vorteil
Mit unserem E-Mobilitätsangebot setzen Sie ein klares Zeichen für Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen: Bei Elektro-Dienstwagen im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung wird der relevante Bruttolistenpreis in der Regel nur zur Hälfte oder sogar nur zu einem Viertel angesetzt.**
Der Autohaus Burger JobCar-Rechner
Vergleichen Sie Ihr zukünftiges Nettoeinkommen – mit und ohne JobCar-Dienstwagen. Ermitteln Sie schnell und einfach, wie sich die Überlassung eines Firmenwagens durch JobCar per Bruttoentgeltumwandlung auf Ihr Netto auswirkt. *
Anleitung
Tragen Sie Ihre persönlichen Angaben Schritt für Schritt ein und prüfen Sie diese sorgfältig, um ein möglichst genaues Berechnungsergebnis zu erhalten.
1
Rufen Sie die Seite zum geldwerten Vorteil auf und starten Sie die Berechnung per Klick auf „Berechnen“.
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Falls Sie noch kein konkretes Fahrzeug gewählt haben, nutzen Sie einfach unsere Beispielwerte – diese lassen sich später jederzeit individuell anpassen.
3
Da JobCar eine Fahrzeugüberlassung im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung ist, wählen Sie bitte „JA“ und tragen Sie den monatlichen Umwandlungsbetrag ein.
4
Klicken Sie auf „Berechnen“, um den Unterschied Ihres Nettoeinkommens mit und ohne JobCar zu ermitteln.
Kontaktieren Sie uns
Rechtliches
Bei der Kraftfahrzeugüberlassung von Arbeitgeber an Arbeitnehmer für die private Nutzung ist sicherzustellen, dass – neben der Prüfung der lohnsteuerlichen Behandlung – auch die ordnungsgemäße Abführung der Umsatzsteuer durch den Arbeitgeber geprüft wird.
Zu etwaigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen und Auswirkungen einer Kraftfahrzeugüberlassung durch den Arbeitgeber sowie die einer Gehaltsumwandlung auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sollte mit dem persönlichen Steuerberater Rücksprache gehalten werden.
*Die vorliegende Berechnung dient lediglich zu illustrativen Zwecken und als grobe Orientierung. Es ist zu beachten, dass individuelle Gegebenheiten und spezifische Faktoren zu Abweichungen führen können. Diese exemplarische Rechnung soll daher nicht als verbindliche Grundlage betrachtet werden.
**Sofern eine steuerlich anerkannte Firmenwagengestellung nach § 8 Abs. 2 S. 2 – 5 Einkommensteuergesetz vorliegt.