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Wie funktioniert’s?

  1. Registrieren unter fairnergy.org
  2. Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) Ihres Elektro-Fahrzeugs hochladen
  3. Ihre Unterlagen werden geprüft
  4. Prämie innerhalb weniger Wochen erhalten

Wer erhält die Prämie?

Egal ob privat oder gewerblich, jede/r Fahrzeughalter/in, auf die/den ein oder mehrere rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge zugelassen sind, kann die CO₂-Prämie für sich beanspruchen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Auto gekauft, geleast oder finanziert wurde, solange man als Halter/in im Fahrzeugschein steht. Die Marke spielt ebenfalls keine Rolle.

Was ist die THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) schreibt Mineralölunternehmen seit 2015 Ziele zur Einsparung von CO₂-Emissionen vor. Damit dient sie als gesetzliches Lenkungsinstrument zur Minderung des CO₂-Ausstoßes im Verkehrssektor und zur Erreichung der Klimaziele. Seit 2019 wird auch Strom als umweltfreundlicher und emissionsarmer Kraftstoff mit THG-Quoten belohnt und seit diesem Jahr sogar dreifach angerechnet, was zu einem sehr interessanten Mehrwert für Fahrer/innen von Elektrofahrzeugen führt. Im Rahmen des THG-Quotenhandels können Besitzer/innen eines Elektrofahrzeuges die eingesparten CO₂-Emissionen ihres Fahrzeugs an Unternehmen verkaufen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen und so mit ihrem Elektroauto Geld verdienen.

Warum variiert der Wert eines Elektroautos über die THG-Quote?

Der Preis eines Elektrofahrzeuges über die THG-Quote ist zum einen abhängig vom Emissionswert des deutschen Strommix, der in Elektroautos fließt. Je sauberer der Strom-Mix, desto mehr sind die THG-Quoten wert. Häufig steht erst am Ende des Jahres fest, wie der deutsche Strommix ausgefallen ist. Darüber hinaus ist die THG-Quote ein marktbasiertes Klimaschutz-Instrument. Steigen die Quotenpreise auf dem Markt, steigt auch der Wert eines E-Fahrzeugs auf dem THG-Quotenmarkt.

Welche Vorrausetzungen gibt es?

Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist, dass der/die Antragsteller/in oder dessen Firma, der/die im Fahrzeugschein eingetragene Halter/in ist. Je Fahrzeug kann die CO₂-Prämie nur einmal pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Wird das Fahrzeug im Laufe eines Jahres verkauft, kann der/die neue Halter/in die CO₂-Prämie erst im nächsten Jahr für sich beanspruchen.

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